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/ Rechtsgebiet 03

Vermögen
übergeben —
ohne Bruchstellen.

Testament, Vermögensübergabe, Unternehmensnachfolge: Wir planen den Übergang so, dass Familie und Vermögen zusammenbleiben — grenzüberschreitend zwischen Deutschland und Spanien.

Erbrecht · Nachfolge Historisches Mausoleum
/ Überblick

Zwei Erbrechte —
ein Plan.

Wer in Deutschland lebt und in Spanien Vermögen besitzt — oder umgekehrt — steht vor einem doppelten Regelwerk: deutsches BGB, spanisches Código Civil, dazu die EU-Erbrechtsverordnung, unterschiedliche Erbschaftsteuern und regionale Besonderheiten der Balearen. Wer hier nicht plant, überlässt die Ordnung der Standardregelung.

Wir gestalten Testamente, koordinieren deutsche und spanische Nachlassplanung, begleiten Erbannahmen und regeln Unternehmensnachfolge — mit besonderem Augenmerk auf Weg-, Zuzug oder Mehrfach-Wohnsitz.

/ 01

Testamentsgestaltung

Deutsche und spanische Testamente, aufeinander abgestimmt — inkl. Rechtswahl nach EU-Erbrechtsverordnung und optimierter Erbschaftsteuer.

/ 02

Vermögensübertragung

Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen, Nießbrauchslösungen — planvoll statt reaktiv, mit Blick auf beide Steuerregime.

/ 03

Erbannahme & Abwicklung

Beantragung Erbschein, Aceptación de herencia, Erbschaftsteuererklärung, Grundbuchumschreibung — koordiniert in beiden Ländern.

/ 04

Unternehmensnachfolge

Übertragung von Familienunternehmen und Anteilen — steuer- und gesellschaftsrechtlich integriert mit Handelsrecht.

/ 05

Wohnsitzfragen & Wegzug

Beratung bei Weg-, Zuzug oder Mehrfach-Wohnsitz — Steuerresidenz, Wegzugsbesteuerung und deren Auswirkungen auf die Nachfolge.

/ 06

Erbstreit & Vertretung

Vertretung im Erbstreit gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Nachlassverwaltern — außergerichtlich und gerichtlich.

Familien mit Vermögen in Spanien

Deutschsprachige Familien mit Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen auf den Balearen.

Personen im Übergang

Weg- oder Zuzug zwischen Deutschland und Spanien, Mehrfachwohnsitz, Ruhestandsplanung — alles mit erbrechtlichen Folgen.

Familienunternehmen

Inhaberinnen und Inhaber, die die nächste Generation vorbereiten — mit Fokus auf steueroptimale und rechtssichere Nachfolge.

/ Typische Situationen

Wann wir gestalten.

  • / 01

    Sie besitzen eine Immobilie in Spanien und haben ein deutsches Testament.

    Wir prüfen, ob das deutsche Testament trägt, und ergänzen ggf. mit einem spanischen Testament — inhaltlich und steuerlich abgestimmt.

  • / 02

    Sie wollen Vermögen zu Lebzeiten übertragen.

    Wir strukturieren die vorweggenommene Erbfolge unter Nutzung von Freibeträgen und Nießbrauchsmodellen in beiden Ländern.

  • / 03

    Ein Erbfall in Spanien ist eingetreten.

    Wir übernehmen Erbannahme, Erbschaftsteuererklärung, Grundbuchumschreibung und Kommunikation mit Miterben und Behörden.

  • / 04

    Sie planen den Wegzug nach Spanien.

    Wir stimmen Steuerresidenz, Wegzugsbesteuerung, Testament und Vermögensstruktur so ab, dass der Übergang planbar bleibt.

/ Beratung anfragen

Nachfolge, bevor
sie zur Frage wird.

Ob Testament, Übergabe oder Erbfall — schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir klären, was jetzt geregelt sein sollte.